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Haus & Grund Bruchsal Philippsburg

FAKT  & TIPP  

03 Bildung von Wohnungseigentum zur Übertragung in vorweg genommener Erbfolge

BILDUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM ZUR ÜBERTRAGUNG VORWEGGENOMMER ERBFOLGE


Um im Erbfall Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden und/oder bei Vorliegen der Voraussetzung Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu ersparen kann eine Immobilie derart aufgeteilt werden, dass einem Grundstücksanteil (in der Regel in 1.000stel angegeben) das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung der an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen zugewiesen wird. Hierzu wird ein Aufteilungsplan erstellt.


Die zuständige Baubehörde muss nach Überprüfung der Aufteilung eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilen. Im Anschluss daran protokolliert der Notar dann die Aufteilung. Es wird ein gesondertes Wohnungsgrundbuch angelegt.


Nach Anlage des Grundbuchs können die einzelnen Wohnungen dann verkauft oder übertragen werden.


Der bisherige Alleineigentümer kann:


  1. sich durch den Verkauf einer oder mehrerer Eigentumswohnungen die notwendige Liquidität im Alter verschaffen, oder

  2. unter jeweiliger Ausnutzung der Freibeträge und der Fristen die Wohnungen sukzessive unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen steuersparend/steuervermeidend an ein Kind übertragen, oder

  3. zur Vermeidung von Streitigkeiten bei mehreren Kindern/Erben jedem Kind eine separate Wohnung übertragen.


Im letzten Falle ist es möglich, jedem Kind ein Vorkaufsrecht für den Fall einzuräumen, dass eines der Geschwister seine Eigentumswohnung verkauft.


Soweit die wichtigsten Informationen zum Thema. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie vorab unsere Erbsonderberatung in Anspruch nehmen.


Dieser Flyer dient zu Erstinformation. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Immo Center.


Ihr Haus & Grund Team

Stand Juli 2026

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