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Haus & Grund Bruchsal Philippsburg

FAKT  & TIPP  

BUNDESFÖRDERUNG EFFIZIENTE GEBÄUDE > HEIZUNG

BUNDESFÖRDERUNG EFFIZIENTE GEBÄUDE > HEIZUNG


Die KfW ist für die Heizungsförderung und Förderung der Effizienzgebäude zuständig.

Die BAFA für übrige Einzelmaßnahmen.


Heizungsförderung


Die Grundförderung beim Einbau einer förderungsfähigen Heizung beträgt 30 %.


Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten, und zwar:


  • Für die erste Wohneinheit 28.000 €

  • Für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 €

  • Für die siebte und jede weitere Wohneinheit 8.000 €


Achtung:

Der Betrag für die erste Wohneinheit beginnend mit dem 01.02.2027 halbjährlich um jeweils

750 € reduziert. Das bedeutet:


  • bis 31.01.2027: 28.000 €

  • ab 01.02.2027: 27.250 €

  • danach Absenkung alle 6 Monate

  • ab 01.08.2030 nur noch 22.000 €


Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer


Die Grundförderung beträgt 30 %. Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer ist wie folgt gestaffelt:


  • 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €

  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 €

  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 €


Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt wird das für die Förderung maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert.


Die max. zulässige Förderung beträgt grundsätzlich 70 %.


Bei Selbstnutzern der niedrigsten Einkommensgruppe sind künftig bis 80 % möglich.


Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuelle 16 %.


Ab dem 01.02.2027 wird er halbjährlich jeweils um 4 % Punkte reduziert.


Bei Antragstellung ab dem 01.08.2028 entfällt der Bonus vollständig.


Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen


Ab dem ersten Quartal 2027 wird ein Wertschöpfungsbonus eingeführt. Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt zunächst auf 15 %, für Wärmepumpen die innerhalb der Europäischen Union gefertigt und zusammengebaut werden gibt es einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 %.


D. h. nur bei diesen Wärmepumpen bleibt es bei insgesamt 30 % Grundförderung.


Dieser Flyer dient zur Erstinformation. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Immo Center.


Ihr Haus & Grund Team

Stand August 2026

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