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Haus & Grund Bruchsal Philippsburg
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PRESSEMITTEILUNGEN
Haus & Grund Deutschland
  • „Der Koalitionsvertrag enthält zwar einige richtige Ansätze, insgesamt aber ist er ein Rückschritt für das Bauen und Wohnen in unserem Land“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

    Wohnen und Mieten: Altes Denken in neuem Gewand

    Besonders kritisch fällt das Urteil von Haus & Grund Deutschland beim Thema Wohnen und Mieten aus. Die mietrechtlichen Vorschläge trügen ausschließlich die Handschrift der SPD – und stünden in der Tradition einer Regulierungspolitik, die seit zehn Jahren scheitere. „Ob Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse oder neue Einschränkungen bei Modernisierungsmieterhöhungen – das sind allesamt alte Forderungen, die sich bereits als wirkungslos oder kontraproduktiv erwiesen haben“, erklärte Warnecke.

    Die Maßnahmen führten letztlich zu einer weiteren Verschlechterung der Situation für private Vermieter wie auch für Mieter. Investitionen in Mietwohnungen würden weiter unattraktiver, Sanierungen verzögert und das Angebot weiter verknappt. „Der Koalitionsvertrag macht die ohnehin angespannte Lage noch schlimmer. Schon heute ist absehbar: In vier Jahren wird das Thema bezahlbares Wohnen noch dringlicher sein als heute“, warnte Warnecke.

    Positiv wertete er hingegen, dass die Kosten einer energetischen Modernisierung geerbter Immobilien künftig mit der Erbschaftsteuer verrechnet werden können. Das bedeutet für viele Erben, dass sie das Elternhaus modernisieren und behalten können.

    Bauen: Gute Ansätze – überlagert von falscher Finanzpolitik

    Darüber hinaus hob der Verband hervor, dass sich im Koalitionsvertrag einige lang geforderte Maßnahmen zur Beschleunigung und Vergünstigung des Bauens wiederfänden. Dazu zähle unter anderem die geplante Nichtberücksichtigung von DIN-Normen bei Bauverträgen. „Diese Ansätze sind sinnvoll und gehen in die richtige Richtung. Weniger Normenwut und mehr finanzielle Anreize sind dringend nötig, um dem Wohnungsbau wieder Schwung zu verleihen“, so Warnecke.

    Doch diese positiven Impulse würden durch die geplante Aufnahme von über eine Billion Euro neuen Schulden konterkariert. Die Folge: langfristig steigende Zinsen und eine direkte Verteuerung des Bauens um rund 0,4 Prozentpunkte. Das kostete Bauherren mehr als die geplanten Einsparungen. „Der Wohnungsbau braucht Vertrauen, Investitionssicherheit und stabile Finanzierungskosten. Doch genau das wird durch das gigantische Schuldenpaket der Koalition gefährdet“, kritisierte Warnecke.

    Seit zehn Jahren scheiternde Regulierungspolitik wird fortgesetzt

  • Private Kleinvermieter als größte Vermietergruppe in Deutschland erwarten von der neuen Bundesregierung einen Kurswechsel – das zeigt der WohnKlima-Index von Haus & Grund, der im März 2025 mit 100,2 Punkten seinen bisherigen Höchststand erreichte. „Das sind Vorschusslorbeeren für die neue Bundesregierung. Wenn jetzt nicht geliefert wird, wird sich das Pendel ganz schnell wieder in die andere Richtung bewegen und das würde für den Mietwohnungsmarkt – für Mieter und Vermieter – nichts Positives bedeuten“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

    Der Teilindex für die zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarkts stieg im März auf 105,40 Punkte, was eine merklich optimistischere Erwartung hinsichtlich der Marktentwicklung im kommenden Jahr signalisiert. Zudem wird mit einem Wert von 112,51 Punkten die Wahrnehmung der regulatorischen Rahmenbedingungen als weniger belastend bewertet als in den Vormonaten. „Es ist höchste Zeit, dass die neue Regierungskoalition die privaten Vermieter entlastet und bürokratische Hürden abbaut. Gerade die Union hat hier im Wahlkampf große Erwartungen geweckt“, kommentierte Warnecke die Ergebnisse.

     

    Alle Zahlen zum WohnKlima-Index finden Sie unter dem folgenden Link:  Der WohnKlima-Index

    (Es öffnet sich eine neue Browserseite von Haus & Grund Deutschland mit dem WohnKlima-Index)

    WohnKlima-Index mit höchstem Wert

  • Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage. 

    Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.

    Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.

    Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen

  • Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudebereich. Doch während andere europäische Länder die Anschaffungs- und Betriebskosten niedrig halten, sind diese in Deutschland mit Abstand am höchsten. Dies zeigt eine aktuelle Analyse des europäischen Wärmepumpenmarktes. „Es kann nicht sein, dass Deutschland bei den Kosten für Wärmepumpen europaweit die rote Laterne trägt“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus  & Grund Deutschland, heute in Berlin. „Die Energiewende darf kein Luxusprojekt für Wenige sein, sondern muss für alle Eigentümer wirtschaftlich tragbar sein. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt wäre, wenn die Hersteller die Transparenz bei den Wärmepumpenpreisen erhöhen würden, indem sie wie bei anderen Produkten auch Preisempfehlungen veröffentlichen.“

    Die europäischen Vergleichszahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während in Polen und Italien Wärmepumpen bereits für unter 5.000 Euro nach Abzug der Fördermittel zu haben sind, kostet eine Wärmepumpe in Deutschland selbst nach Abzug der Förderung oft mehr als 12.000 Euro. Noch gravierender ist die lange Amortisationszeit: Während sich der Kauf in Frankreich oder den Niederlanden bereits nach wenigen Jahren lohnt, dauert es in Deutschland oft mehr als ein Jahrzehnt, bis eine Wärmepumpe günstiger ist als eine Gasheizung.

    Ein wesentlicher Kostentreiber sind neben den hohen Anschaffungskosten auch die extrem hohen Strompreise in Deutschland. Während andere Länder gezielt den Strompreis für Wärmepumpen senken oder spezielle Tarife anbieten, wird in Deutschland der Strompreis durch Steuern, Umlagen und Abgaben künstlich verteuert.

    Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und fordert:

    1. Kostensenkung bei der Installation: Die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen muss durch gezielte Anreize und Deregulierung günstiger werden. Dazu gehören der Abbau bürokratischer Hürden, eine Vereinfachung der Förderstrukturen und eine gezielte Förderung von Fachkräften im Handwerk.

    2. Strompreise senken: Die staatlich verursachten Kosten auf den Strompreis müssen gesenkt werden, insbesondere für Haushalte, die auf effiziente Wärmepumpen umsteigen. Eine Reduzierung der Stromsteuer und Netzentgelte wäre ein wirksamer Schritt.

    3. Faire Alternativen ermöglichen: Hauseigentümer dürfen nicht gezwungen werden, teure Wärmepumpen zu installieren. Es müssen schnell alternative Lösungen geschaffen werden wie etwa der Anschluss an ein Wärmenetz. 

    Über den folgenden Link öffnen Sie eine Analyse des europäischen Wärmepumpenmarktes von LCP Delta in einem neuen Browserfenster.

    Download Analyse des europäischen Wärmepumpenmarktes

    Hersteller müssen für Preistransparenz sorgen 

  • Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD geben wichtige Hinweise für die Politik der kommenden Jahre. Aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland ist das Bekenntnis hervorzuheben, alle Wohnformen gleichwertig zu behandeln. „Der Fokus auf das Mieten hat in den vergangenen Jahren in die Irre geführt. Viele Mieter wünschen sich Wohneigentum. Dies im Neubau und im Bestand wieder zu ermöglichen, muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

    Dass sich die möglichen Koalitionspartner bereits auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um zwei Jahre verständigt haben, bezeichnete Warnecke als falsches Signal. „Die neue Regierung sollte stattdessen Maßnahmen ergreifen, die gezielt in den betroffenen Großstädten diejenigen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind. Das bedeutet vor allem, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Wohnraum entsteht und dieser vermietet werden kann.“

    Deutliche Signale erwartet Warnecke in den kommenden Wochen auch mit Blick auf den Klimaschutz. „Wir müssen sicherstellen, dass die privaten Einzeleigentümer, denen 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören, einen entsprechenden Anteil der Förderungen für energetische Maßnahmen abbekommen. Ansonsten wird es schwer, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral umzubauen“, mahnte Warnecke. Ebenso erwarte er im Koalitionsvertrag Vereinbarungen zu praxistauglichen Änderungen des Heizungsgesetzes und einen klaren Plan zur Einführung eines Klimageldes: „Das Klimageld ist elementar, um das Wohnen gerade für einkommensschwächer Haushalte bezahlbarer zu machen.“

    Klares Bekenntnis zum Wohneigentum

  • Haus & Grund Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) den Mustervertrag für die WEG-Verwaltung aktualisiert. Der modernisierte Vertrag berücksichtigt dabei jüngste Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die aktuelle Rechtsprechung. Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen erhalten damit eine verlässliche Vertragsgrundlage, die praxisnah gestaltet und rechtssicher ist.

    Klare Verträge als Basis erfolgreicher Verwaltung

    Ein gut strukturierter Verwaltervertrag bildet die Grundlage für eine professionelle und rechtssichere Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Die Aufgaben der treuhänderischen Immobilienverwaltung werden immer komplexer, weshalb eine transparente Regelung von Rechten und Pflichten zwischen Eigentümern und Verwaltung elementar ist.

    Seit der WEG-Reform gibt das Gesetz nicht mehr ausdrücklich vor, welche Aufgaben zur ordnungsmäßigen Verwaltung zählen. Stattdessen können die Wohnungseigentümer per Beschluss individuelle Regelungen treffen. Diese neue Flexibilität erfordert transparente und rechtskonforme Vertragswerke, die auf die Bedürfnisse beider Vertragsparteien zugeschnitten sind.

    Transparente Vergütung: Grundleistungen und besondere Leistungen

    Ein Kernaspekt des neuen Mustervertrags ist die detaillierte Regelung der Verwaltervergütung, die zwei Leistungsarten vorsieht:

    • Grundleistungen: Diese sind mit einer festen Pauschalvergütung abgegolten und umfassen die klassischen Aufgaben der Verwaltung.

    • Besondere Leistungen: Diese werden gesondert vergütet, da sie über die regulären Verwaltungstätigkeiten hinausgehen (wie beispielsweise die Abwicklung von Versicherungsschäden, die Begleitung umfangreicher Bauprojekte oder die Durchführung mehrerer Eigentümerversammlungen pro Jahr).

     

    Flexibilität durch individuell anpassbare Vertragsklauseln

    Der Mustervertrag enthält einen umfassenden Leistungskatalog und ermöglicht zusätzlich individuelle Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft. Mithilfe der enthaltenen Erläuterungen und Beispielklauseln kann der Vertrag dabei jeweils entsprechend angepasst werden. Dabei werden auch mögliche Unwirksamkeitsgründe aufgezeigt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

    Neue Regelungen im Verwaltervertrag: Anpassungen an aktuelle Gesetzesänderungen

    Der neue Mustervertrag wurde an die jüngste Rechtsprechung sowie gesetzliche Neuerungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

    • Klare Trennung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen mit detaillierter Ausgestaltung.

    • Definition der Grundleistungen bei der Übernahme einer Gemeinschaft.

    • Regelung zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen.

    • Konkretisierung der Rechte auf Einsichtnahme für Beleg- und Rechnungsprüfung.

    • Neuregelung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen.

     

    „Unser Ziel ist es, die Rechte der Wohnungseigentümer zu stärken. Dieser transparente und nachvollziehbare WEG-Verwaltervertrag der beiden Dachverbände bietet dafür eine gute Grundlage“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

    "Der neue Verwaltervertrag von Haus & Grund Deutschland und dem VDIV Deutschland bietet Eigentümern und Verwaltungen ein ausgewogenes und praxistaugliches Vertragswerk. Die Kombination aus Flexibilität und Rechtssicherheit kommt den Interessen aller Beteiligten entgegen. Ich freue mich, dass wir als Spitzenverbände den eingeschlagenen Weg der Vertragsgestaltung gemeinsam fortsetzen", erklärt VDIV-Präsidentin Sylvia Pruß.

     

    Mit dem aktualisierten Mustervertrag stellt Haus & Grund Deutschland gemeinsam mit dem VDIV Deutschland den Mitgliedern eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für ihre Verwaltertätigkeit zur Verfügung. Der Mustervertrag kann kostenlos auf der Haus & Grund-Website (https://www.hausundgrund.de/service/verwaltervertrag) abgerufen werden.

    Bewährte Struktur, aktuelle Neuerungen, praxisgerechte Anpassungen

  • Die Mietkostenbelastung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2023 weitgehend stabil geblieben. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Es gebe höhere Belastungen über 30 Prozent etwa für Alleinlebende nach einem Umzug in Ballungszentren wie Berlin und München. Dies seien jedoch Ausnahmen.

    „Zwar ist das Wohnen insgesamt in den vergangenen zehn Jahren teurer geworden. Das liegt jedoch nicht an gestiegenen Kaltmieten, sondern vor allem an explodierenden Energiekosten, die auch nicht von steigenden Einkommen aufgefangen werden konnten. Deshalb gehen gesetzliche Regulierungen der Nettokaltmiete, wie etwa die Mitpreisbremse oder Kappungsgrenzen, an den wahren Problemen vorbei“, analysiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt könnten nur gelöst werden, wenn in den Ballungszentren deutlich mehr Wohnraum entstehe und die Energiekosten sowie weitere Nebenkosten gesenkt würden.

    Die Ergebnisse im Überblick:

    • Für Familien sank der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien zum Teil weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, liegt jedoch im Durchschnitt unter 20 Prozent.

    • Auch für Alleinlebende ist die Mietkostenbelastung weitgehend stabil geblieben. Im Jahr 2014 wurden 20,2 Prozent des Einkommens für die Miete aufgewendet, während es 2023 rund 20,6 Prozent waren. In Großstädten liegt die Belastung höher, jedoch bleibt sie im Durchschnitt unter 25 Prozent des Einkommens.

    • Die Studie zeigt, dass nach einem Umzug die Mietkostenbelastung tendenziell ansteigt. Für Familien erhöhte sich der Anteil des Einkommens, der für die Miete aufgewendet wird, von 18,4 Prozent im Jahr 2014 auf 20,6 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten liegt dieser Wert nach einem Umzug bei durchschnittlich 25,4 Prozent.

    • Bei Alleinlebenden stieg die Mietkostenbelastung nach einem Umzug von 25,1 Prozent im Jahr 2014 auf 28,0 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten sind es im Schnitt sogar 33,2 Prozent.

     

    Die vollständige Studie mit einer Darstellung der Mietkostenbelastung in allen Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier: 

    Der folgende Link öffnet eine neue Browserseite mit Inhalten von Haus & Grund Deutschland >> Bezahlbarkeit von Mieten

    Energiepreise sind Treiber der Wohnkosten

PRESSEMITTEILUNGEN
Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg
  • Infolge des Klimawandels führen seit nunmehr 12 Monaten regional niedergehender Starkregen zu Hochwasser und Überschwemmungen. Die Schäden an den Immobilien gehen zwischenzeitlich in die Millionen. Nur wer eine Elementarschadensversicherung hat, kann als Hauseigentümer etwas ruhiger schlafen.

     

    Die Sachversicherer haben die Bundesrepublik in vier Risikozonen eingeteilt. Genannt:

     

    Zürs 1 bis Zürs 4 wobei Zürs 1 für die geringste Risikozone steht. Diese Risikozonen sind nicht in Stein gemeiselt, sondern werden aufgrund der Häufung von Schadensereignissen fortgeschrieben. Die Risikozonen sind daher nicht automatisch identisch mit den vom Landesgesetzgeber ausgewiesenen Hochwassergebieten.

     

    In Ba.-Wü. sind über 90 % der Immobilien gegen Elementarschäden versichert. Dies ist eine positive Spätfolge der Altverträge aus der bis Anfang der 90-iger Jahre bestehenden Pflichtversicherung.

     

    Unabhängig davon sollten bestehende Verträge dahingehend überprüft werden, ob Elementarschäden versichert sind.

     

    Die Versicherungsprämien sind nach den Risikobereichen gestaffelt und nicht ganz billig. Je nach Anbieter kann man die Versicherungsprämie durch eine der nachstehenden Maßnahmen etwas reduzieren:

     

    • Vereinbarung einer Selbstbeteiligung

    • Herausnahme bestimmter Ausstattungsgegenstände von der Versicherungspflicht

    • Nachweis bestehender baulicher Absicherungen (siehe Maßnahmenkatalog im Haus & Grund Infomercial in diesem Willi)

     

    Bei bestehender Vermietung und entsprechender Vereinbarung bei den Betriebskosten sind die Versicherungsprämien für die Gebäude- und Elementarschadensversicherung anteilig auf die Mieter umlegbar.

     

    Apropos Mieter:

     

    Wer eine Wohnung im Souterrain oder im Erdgeschoss eines im Risikogebiet stehenden Hauses anmietet, sollte unbedingt eine Hausratversicherung abschließen, die auch das Überschwemmungsrisiko umfasst. Bei im Souterrain oder Erdgeschoss gelegenen Büroräumen ist eine Inventarversicherung für den Fall des Falles dringend zu empfehlen.

     

     

    Haus & Grund Bruchsal – Philippsburg

  • Schutz bieten folgende Maßnahmen: 

    • Mechanische Rückstauklappe (bei normalem Abwasser)

    • Elektrische Rückstauklappe (bei Fäkalien)

    • Hebeanlage

    • Wasserdruckfeste Kellerfenster

    • Wasserdruckfeste Türen

    • Weiße Wanne bei Neubau (Grundwasserhochstand)

    • Schwarze Wanne bei Grundwasserhochstand

    • Aufschwemmschutz für Öltanks im Keller

    • Verlegung von Sicherungskästen und Stromverteilern aus Kellern in höher gelegene Räume

    • Verlegung von Stromkabeln, Steckern und Schaltern im oberen Wandbereich der Kellerräume

    • Fließen der Kellerböden und Wände (geringerer Schaden, bessere Reinigungsmöglichkeiten)

    • Bereithalten von Sandsäcken

    • Bereithalten wasserfester Spanholzplatten

    • Bereithalten von Dammbalkensystemen aus Alu oder Stahl

    • Ummauern der Kellerlichtschächte über Geländeoberfläche hinaus

    • Flächenentsiegelung und besseren Ablauf zu erreichen

    • Regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Dachrinnen, Fallrohre, Rückstauventile, Gullis und Birco

    Die Bundesregierung stellt zwischenzeitlich in 9. Auflage die Hochwasserschutzfibel als E-Paper oder Print zur Verfügung:

    bmwsb.bund.de oder Publikation der Bundesregierung, Postfach 481090, 18192 Rostock

     

    Bruchsal, den 09.07.2024

    Harry Mühl

    Der Klimawandel führt zunehmend zu Starkregen, Überschwemmungen und steigendem Grundwasserstand, was zu Schäden in Millionenhöhe an Immobilien führt.

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