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Haus & Grund Bruchsal Philippsburg
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PRESSEMITTEILUNGEN
Haus & Grund Deutschland
  • Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag warnt Haus & Grund Deutschland vor einem klimapolitisch falschen Kurs in der Gebäudepolitik. Der Eigentümerverband bekennt sich ausdrücklich zu den Klimaschutzzielen. Der vorliegende Gesetzentwurf werde diesen Zielen in seiner jetzigen Form jedoch nicht gerecht.

    Der Verband begrüßt, dass die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abgeschafft werden soll. „Das ist ein richtiger Schritt. Eigentümer brauchen keine pauschalen Vorgaben, sondern technologieoffene Lösungen, die zum jeweiligen Gebäude, zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur örtlichen Wärmeplanung passen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

    Kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland hingegen die geplante Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern nach dem Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen. Diese Regelung schaffe neue Abrechnungsfragen, erhöhe das Streitpotenzial und führe insbesondere bei den über fünf Millionen vermietenden Privatpersonen zu zusätzlicher Bürokratie. Investitionen in klimafreundliche Modernisierungen würden dadurch nicht erleichtert.

    Haus & Grund Deutschland fordert deshalb einen grundlegenden Kurswechsel in der Klimapolitik für Gebäude. Statt kleinteiligem Ordnungsrecht brauche es eine konsequente CO₂-Bepreisung, die klimafreundliches Verhalten belohnt. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung müssten vollständig und sozial gerecht über ein Klimageld an die Bürger zurückgegeben werden. So entstünden wirksame Anreize für Investitionen, ohne Eigentümer und Mieter zu überfordern. Zugleich brauche es verlässliche Informationen über die Zukunft der Gas- und Fernwärmenetze. Viele Eigentümer stehen beim Heizungstausch vor langfristigen Investitionsentscheidungen. Ob Gasnetze weiterbetrieben oder stillgelegt werden und ob Fernwärme vor Ort ausgebaut wird, ist dafür zentral. Solange diese Fragen offenbleiben, sind Investitionen riskant.

    Abschaffung der 65-Prozent-Grenze allein reicht nicht

  • Die Europäische Kommission stellt Deutschland in ihrer aktuellen Empfehlung zur Wirtschafts- und Sozialpolitik ein klares Zeugnis aus: Mietregulierungen bekämpfen nicht die Ursachen der Wohnungsknappheit. Sie können vielmehr private Investitionsanreize schwächen und die effiziente Nutzung des vorhandenen Wohnraums behindern. Haus & Grund Deutschland sieht sich damit in seiner langjährigen Kritik an immer neuen Eingriffen in das Mietrecht bestätigt. „Der Wohnungsmangel ist kein Naturgesetz. Er ist das Ergebnis politischer Fehlanreize“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Jetzt liegt es an der Bundesregierung, den Kurs zu ändern: mehr ermöglichen, weniger regulieren.“

    Die Kommission verweist darauf, dass die Wohnungsinvestitionen in Deutschland weiter zurückgegangen sind und die Bezahlbarkeit von Wohnraum zunehmend unter Druck steht. Besonders kritisch bewertet sie die wachsende Kluft zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten. Diese Entwicklung führe zu einem „eingefrorenen“ Wohnungsmarkt und könne die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschränken. Aus Sicht von Haus & Grund ist dies eine direkte Folge einer verfehlten Mietrechtspolitik.

    „Die Bundesregierung sollte diese Empfehlung sehr ernst nehmen“, so Warnecke. „Deutschland braucht keine weitere Verschärfung des Mietrechts, sondern einen echten Investitions- und Bauimpuls. Wer privaten Vermietern ständig neue Pflichten, Risiken und Kosten auferlegt, darf sich nicht wundern, wenn weniger gebaut, modernisiert und vermietet wird.“

    Haus & Grund fordert Kurswechsel in der Wohnungspolitik

  • Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke fordert die Bundesregierung auf, den Kurs beim Neubau von Wohnungen radikal zu ändern: „Statt den Staat weiter aufzublähen, muss die Regierung Bürgerinnen und Bürgern in die Lage versetzen, den dringend notwendigen Wohnraum zu bauen. Den Neubau in die Hände institutioneller Akteure zu legen, funktioniert schon seit sehr vielen Jahren nachweislich nicht mehr. Eine Bundesbaugesellschaft wird daran nichts ändern“, so Warnecke auf dem alljährlich stattfindenden Zentralverbandstag. 


    „Wenn die Mittelschicht Immobilieneigentum bilden kann, wird so außerdem gezielt für das Alter vorgesorgt. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente als Basisabsicherung. Immobilieneigentum ist die bewährteste Form der Altersvorsorge in Deutschland: Dies muss weiter gestärkt werden", so Warnecke.


    Deutschland hat mit rund 42 Prozent eine der niedrigsten Eigentumsquoten in Europa. Gerade bei den 25- bis 45-Jährigen – der Altersgruppe, die klassischerweise Wohneigentum erwirbt – geht die Quote seit Jahren zurück (Destatis, 2024). Gleichzeitig wünschen sich zwei Drittel der Mieter in Deutschland eine eigene Wohnimmobilie (Forsa, 2025). Wer im Eigentum lebt oder Kleinvermieter wird, hat ein sechsmal so hohes Vermögen wie Mieter in derselben Einkommensgruppe (IW Köln, 2025).


    Haus & Grund fordert die Bundesregierung daher auf, mit einem Maßnahmenpaket umzusteuern. Grundlage ist ein 10 Punkte-Plan des Verbands für den Neubau von Wohnraum und die Altersvorsorge:


    10-Punkte-Plan „Neue Eigentumsrente“: 
    •    Grunderwerbsteuer-Befreiung für Ersterwerber selbstgenutzter Immobilien
    •    zweckgebundener Erwerbsnebenkosten-Bonus für unter 35-Jährige
    •    Eigenkapitalersatzdarlehen für Selbstnutzer
    •    Steuerfreibetrag für Mieteinnahmen (aus der ersten vermieteten Immobilie) bis 6.000 Euro jährlich
    •    Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für die erste vermietete Immobilie
    •    erhöhte Sonder-AfA für private Kleinvermieter
    •    Begrenzung beim Sofortabzug anschaffungsnaher Herstellungskosten aufheben (Sanierung)
    •    steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungskosten bei der Erbschaftsteuer
    •    Höchsthebesätze der Grundsteuer
    •    fiktive AfA für selbstnutzende Eigentümer

     

    „Die Bundesregierung geht derzeit bei der Wohnungs- und Eigentumsfrage in Deutschland einen fatalen Weg. Wir brauchen in Deutschland nicht nur neue Wohnungen, sondern eine neue Generation von Immobilieneigentümern. Nicht weil Eigentum ein Privileg ist, sondern weil es die Menschen unabhängig macht und gegen die vielen Unsicherheiten der Zukunft absichert. Wenn die Bundesregierung die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt, muss sie Hürden abbauen und Anreize für den Neubau und die Altersvorsorge schaffen", so Warnecke abschließend.

    Eigentümerverband eröffnet 140. Zentralverbandstag in Saarbrücken

  • Dr. Kai H. Warnecke ist heute in Saarbrücken von der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Deutschland erneut zum Präsidenten des Eigentümerverbandes gewählt worden. Mit seiner Wiederwahl verbindet der 54 Jahre alte Jurist den Anspruch, die Anliegen der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer noch deutlicher in die politische Debatte einzubringen und die Wohnungs-, Energie- und Steuerpolitik aktiv mitzugestalten.

    „Private Eigentümerinnen und Eigentümer sind unverzichtbar für die Wohnraumversorgung, Klimaschutz im Gebäudebestand und stabile Nachbarschaften. Wer Lösungen für den Wohnungsmarkt sucht, muss ihre Realität ernst nehmen. Haus & Grund Deutschland wird deshalb weiterhin klar, konstruktiv und mit politischem Gestaltungswillen für verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen eintreten“, erklärte Warnecke.

    Starke Stimme für private Eigentümer

  • Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt nach Bekanntwerden der geplanten Kostenregelungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor einer massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands.

    Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Die sogenannte Kostenbremse ist eine große Mogelpackung der Bundesregierung. Sie gaukelt den Mietern vor, sie schütze vor höheren Wohnkosten. In Wirklichkeit wälzt sie die Kosten einer seit Jahren verfehlten Energiepolitik auf die privaten Kleinvermieter ab. Was der Staat verursacht hat, sollen jetzt diejenigen bezahlen, die ohnehin schon die Hauptlast des deutschen Mietwohnungsmarkts tragen.“

    Zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen angeboten. Mehr als die Hälfte dieser Vermieter bietet nur eine einzige Wohnung an – häufig, um privat für das Alter vorzusorgen. Für viele von ihnen sind die Grenzen des Leistbaren schon seit langer Zeit überschritten. 

    „Die neuen Regelungen werden Folgen weit über die Kostenaufteilung hinaus haben. Durch die steigende Kostenlast wird kaum ein Eigentümer noch fähig sein, in die Zukunftsfähigkeit seiner Immobilie zu investieren. Damit droht eine schleichende Verschlechterung des Gebäudebestands in Deutschland – und das kann nicht im Sinne der Mieter sein“, so Warnecke abschließend.

    Haus & Grund warnt vor dramatischen Folgen für den Gebäudebestand

  • Haus & Grund Deutschland sieht in dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setzt die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“

    Besonders problematisch ist aus Sicht von Haus & Grund die geplante Änderung bei Kündigungen wegen Mietrückständen. Wenn auch eine rechtmäßige ordentliche Kündigung unwirksam wird, wenn Vermieter Mietausfälle, Verzögerungen und Kosten noch länger tragen müssen, obwohl die Mieter ihre vertraglichen Pflichten verletzen, dann zerstört die Bundesregierung nicht nur das Mietrecht, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Warnecke: „Wer in Not gerät, braucht schnelle staatliche Hilfe. Aber es kann nicht Aufgabe privater Vermieter sein, dauerhaft Zahlungsausfälle, Prozesskosten und Wiederholungsrisiken zu finanzieren.“

    Auch die vorgesehenen Einschränkungen bei Indexmieten lehnt der Verband ab. Indexmieten ermöglichen transparente und nachvollziehbare Anpassungen in langfristigen Mietverhältnissen. Eine zusätzliche politische Begrenzung greift in dieses System ein, ohne die tatsächlichen Kosten der Eigentümer zu berücksichtigen. Gerade Aufwendungen für Handwerkerleistungen, Baumaterialien, Instandhaltung, energetische Anforderungen und Finanzierung entwickeln sich nicht im Gleichklang mit gesetzlich gedeckelten Mieten. „Die Politik kann Kostensteigerungen nicht wegregulieren“, betont Warnecke. „Wenn Einnahmen begrenzt werden, während Ausgaben steigen, enteignet die Bundesregierung faktisch private Eigentümer. Am Ende bleibt kein Geld für Instandsetzung und Klimaschutz im Gebäudebestand.“

    Weitere Kritik richtet Haus & Grund gegen die geplanten Vorgaben für möblierten Wohnraum. Schon heute unterliegen möblierte Wohnungen der Mietpreisbremse. Zusätzliche Berechnungs- und Nachweispflichten würden vor allem private Kleinvermieter treffen, die keine Rechtsabteilungen und Verwaltungseinheiten im Hintergrund haben. Haus & Grund fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten.

    Haus & Grund warnt vor schrumpfender Altersvorsorge und mangelhaftem Wohnungsangebot

  • Haus & Grund Deutschland hat Bundesbauministerin Verena Hubertz heute aufgefordert, die im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuchs vorgesehenen Regelungen zu Betretungsrechten und zum erweiterten kommunalen Vorkaufsrecht nicht einzuführen. Der Eigentümerverband sieht darin erhebliche Eingriffe in den Schutz der Wohnung und in die Eigentumsfreiheit.

    Besonders kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland das geplante Betretungsrecht, das ausdrücklich auch Wohnungen erfassen soll. „Der Schutz der Wohnung ist keine verwaltungspraktische Größe, sondern eine der zentralen Grenzen staatlicher Macht“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Der Staat müsse handlungsfähig bleiben, dürfe sich aber keinen Zugriff auf den sensibelsten Bereich privater Lebensführung verschaffen.

    Auch die erweiterten kommunalen Vorkaufsrechte lehnt Haus & Grund Deutschland ab. Aus Sicht des Verbandes droht das Städtebaurecht damit an Bewertungen über Personen und Gruppen geknüpft zu werden, statt an objektive städtebauliche Kriterien. „Die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus ist eine staatliche Aufgabe. Sie gehört jedoch in das Sicherheits- und Ordnungsrecht – nicht in das Baugesetzbuch“, betonte Warnecke.

    Hintergrund: Nach dem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Gemeinden und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Betretungsrechte erhalten. Diese Rechte können auch Wohnungen umfassen. Sie sollen etwa dazu dienen, Missstände in Gebäuden festzustellen. Außerdem sollen damit Hinweise auf verwahrloste beziehungsweise problematische Immobilien geprüft werden. Zusätzlich ist ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand vorgesehen. Mit ihm könnten Kommunen Grundstücke künftig leichter erwerben. Das soll gelten, wenn von Eigentümern, Nutzern oder ihrem Umfeld negative Auswirkungen auf ein Quartier befürchtet werden. Gemeint sind dabei etwa auch Fälle mit Blick auf die politische Gesinnung oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen.

    Haus & Grund warnt vor neuen Betretungsrechten und vor einer Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts

  • Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die Bundesregierung auf, endlich das alte Heizungsgesetz abzuschaffen und das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg zu bringen. „Wenn die Regierung jetzt nicht zügig handelt, beginnen am 1. Juli erste Fristen des alten Heizungsgesetzes zu wirken. Dann könnte die 65-Prozent-Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien für viele zur Kostenfalle werden“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Dringlichkeit.

    Die Haus- und Wohnungseigentümer bräuchten jetzt Klarheit. Es sei nicht die Zeit, aus parteitaktischen Gründen solch zentrale Gesetzesvorhaben, die Millionen von Bürgern betreffen, auf die lange Bank zu schieben. Warnecke: „Ich fordere insbesondere den Bundesfinanzminister auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und den Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz freizumachen.“ 

    Haus & Grund warnt vor zunehmender Verunsicherung der Verbraucher

  • Berlin – Die Verbände GdW, BFW und Haus & Grund sehen im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) erhebliche Risiken für den schnellen Glasfaserausbau in Deutschland. Statt Tempo, Planungssicherheit und Kooperation zu stärken, drohen neue bürokratische Hürden, Eingriffe in Eigentumsrechte und massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Netzbetreiber und der Wohnungswirtschaft.

    Immobilieneigentümer und Wohnungsunternehmen treiben den flächendeckenden Glasfaserausbau bereits ohne Regulierung erfolgreich voran, sowohl durch Vereinbarungen mit Dritten als auch durch eigene Investitionen. Im Neubau ist Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) längst Standard.

     

    Vollausbaurecht: Gut gemeint, schlecht gemacht


    Die Verbände unterstützen das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus ausdrücklich. Doch das im Entwurf vorgesehene Vollausbaurecht sei ein Bremsklotz, kein Beschleuniger.

    Gebäudeeigentümer müssten innerhalb kürzester Zeit komplexe Ausbauvorgaben bewerten, Alternativen prüfen und langfristige Investitionsplanungen über den Haufen werfen. Das ist realitätsfern und läuft dem Bedarf an kooperativen Lösungen zuwider. Glasfaser entsteht nicht per Dekret. Sie entsteht dort schnell, wo Eigentümer und Netzbetreiber partnerschaftlich planen. Mit Zwang wird der Ausbau nicht beschleunigt, sondern blockiert.

     

    Gefahr für Wettbewerb und Versorgung außerhalb der Hotspots


    Die Wohnungs- und Immobilienverbände warnen: Ein gesetzliches Vollausbaurecht würde vor allem marktmächtigen Netzbetreibern nutzen und mittelständische Anbieter verdrängen. Die Folge wäre eine weitere Konzentration, insbesondere in attraktiven Stadtlagen.

    Dort, wo der flächendeckende Ausbau besonders notwendig ist, wie in weniger rentablen Beständen und Regionen, würden Anbieter sich zurückziehen. Ein Dominoeffekt, der am Ende genau die Menschen trifft, die heute schon schlechte digitale Versorgung haben.

     

    Neue Zugangsrechte: Risiko für Investitionen statt Anreiz


    Auch die vorgesehenen neuen Zugangsrechte zu Gebäudenetzen bergen Risiken:
    Wer als Eigentümer oder Wohnungsunternehmen bereits in Glasfaser investiert hat oder Investitionen tätigen will, verliert unter Umständen den Schutz seiner Investition und seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Das schwächt die Investitionsbereitschaft und damit zentrale Treiber der Digitalisierung im Wohnungsbestand.

    Die Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt werden überwiegend begrüßt, verbleibende bürokratische Hürden sind jedoch noch abzubauen.

     

    GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt Ausbauten zu erleichtern, droht der vorgeschlagene Entwurf, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang, sondern verstärkte Anreize für Kooperationen und faire, diskriminierungsfreie Wettbewerbsregeln für mittelständische Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen.“

     

    BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen treiben den Glasfaserausbau aktiv voran. Aber regulativer Zwang bedroht Investitionen, behindert Kooperationen und ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Ein solches System kann nicht funktionieren. Es gefährdet die Investitionsbereitschaft und die partnerschaftlichen Kooperationen, die den Glasfaserausbau bislang getragen haben.“

     

    Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“

    Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download

     

    Über den GdW:
    Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

    Über den BFW:
    Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

    Über Haus & Grund:
    Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.

    Wohnungs- und Immobilienwirtschaft findet im TKG-Referentenentwurf mehr Bremsklötze als Anreize beim Glasfaserausbau

    GdW, BFW und Haus & Grund: Vollausbaurecht und Mitnutzungsregeln beeinträchtigen Wettbewerb und Ausbaugeschwindigkeit.

  • Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz stärker auf Modernisierung, Versorgungssicherheit und soziale Ausgewogenheit setzt. Der Verband sieht darin die Chance, Klimaschutz praxistauglicher und akzeptabler zu gestalten. Dazu erklärt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Es ist richtig, Deutschland moderner und unabhängiger von Öl und Gas zu machen. Klimaschutz kann aber nur funktionieren, wenn er bezahlbar bleibt und die Menschen nicht überfordert.“

    Positiv bewertet Haus & Grund Deutschland insbesondere den geplanten Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze. „Beim Ausbau und bei der Umstellung der Fernwärme auf Klimaneutralität müssen die Kosten für die Nutzer im Blick bleiben. Fernwärme darf nicht zur Kostenfalle für Eigentümer und Mieter werden“, betont Warnecke.

    Ebenso wichtig ist aus Sicht des Verbands, dass die im Programm angekündigte Senkung der Strompreise nun schnell umgesetzt wird. Verbandschef Warnecke fordert: „Wer mehr Elektrifizierung und klimafreundliche Technik im Gebäudebereich will, muss endlich die Strompreise senken und die Stromnetze ausbauen. Das ist überfällig.“

    Haus & Grund begrüßt zentrale Signale des Klimaschutzprogramms 2026

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