top of page
pressemeldungen
  • Februar 2022: Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg erneut auf Wachstumskurs
    Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg weiter auf Wachstumskurs. Mit 163 neuen Mitgliedern im Jahr 2021 erreicht Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg am 01.01.2022 einen Mitgliederstand von 2238. Die Mitglieder verfügen über mehr als 10.000 Wohnungen, Büro- und Gewerbeeinheiten in Bruchsal und Umgebung. Angesichts der anstehenden Grundsteuerreform, der neuen Heizkostenverordnung und Co² Umlage, der Verbrauchsfernablesung bei Heizung und Warmwasser und Wasser, sowie den zahlreichen Vorgaben und Förderprogrammen zur energetischen Sanierung freut sich das Haus & Grund Team im Jahr 2022 weitere neue Mitglieder begrüßen zu dürfen. Bruchsal, den 26.01.2022
  • Februar 2021: Teure Verlängerung der Untermiete
    Ein Vermieter hatte eine große Wohnung an einen Mieter vermietet. Der Mieter hatte mit Erlaubnis des Vermieters das kleinste Zimmer der Wohnung untervermietet. Der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter wurde ordnungsgemäß beendet. Der Untermieter weigerte sich jedoch das von ihm angemietete Zimmer zu räumen und herauszugeben. Der Vermieter forderte den Untermieter vergeblich zur Räumung und Herausgabe des Zimmers auf. Schließlich verklagte er den Untermieter auf Räumung und Herausgabe. Der Untermieter beantragte die Gewährung einer Räumungsfrist. Der Untermieter wurde zur Räumung des Zimmers verurteilt und ihm wurde eine Räumungsfrist gewährt. Nach Ablauf der Räumungsfrist gab er die Wohnung nicht heraus, so dass es zur Zwangsräumung kam. Nach erfolgter Zwangsräumung verlangte der Vermieter vom Untermieter die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die gesamte Wohnung für die Zeit, in der der Untermieter die Wohnung unrechtmäßig bewohnte. Die Höhe der Nutzungsentschädigung entsprach der monatlich zu zahlenden Kaltmiete für die gesamte Wohnung. Der Untermieter vertrat die Auffassung, er müsse allenfalls eine Nutzungsentschädigung für das von ihm blockierte Zimmer zahlen. Das Amtsgericht gab dem Vermieter, das Landgericht dem Untermieter Recht. Anders der BGH. Dieser verurteilte den Untermieter zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die gesamte Wohnung in Höhe der ursprünglich mit dem Mieter vereinbarten Kaltmiete. Die nicht rechtzeitige Räumung des angemieteten Zimmers kam dem Untermieter teuer zu stehen. Februar 2021 Harry Mühl
  • Januar 2021: Heizöl und Erdgas teurer
    Eine Dämmung bei Wohngebäuden reduziert den Heizenergiebedarf. Eine moderne Heiztechnik den Verbrauch. Aber beim Einsatz von Heizöl wird (mehr) bei Erdgas (weniger) Co² freigesetzt. Dieses Treibhausgas führt zur Erderwärmung und bewirkt den Klimawandel mit den sich abzeichnenden katastrophalen Folgen. Um die Verbraucher zu einem sparsamen Umgang mit Heizenergie anzuhalten und Druck zum Einsatz von regenerativen Energien bei der Erneuerung einer Heizungsanlage auszuüben hat der Gesetzgeber mit dem Klimaschutzprogramm 2030 die Einführung einer Stufenweise Co² Emissionsabgabe beginnend ab 2021 beschlossen. Der Preis pro Tonne Co² beträgt 2021 25,00 € und steigt bis zum Jahr 2026 auf 65,00 € je Tonne. Das Heizöl wird dadurch ab Januar 2021 um 8 Cent je Liter und die Kilowattstunde Erdgas um 5 Cent teurer. In Euro und Cent ergeben sich in einem Mehrfamilienhaus für einen Mieter mit Ölzentralheizung bei einer Wohnfläche von 40 m² eine Mehrbelastung von 52,00 € jährlich. Diese steigt bis 2026 auf 134,00 €. Bei einer Wohnfläche von 80 m² ergibt sich eine Mehrbelastung von 103,00 €. Diese steigt bis zum Jahr 2026 auf 268,00 € jährlich und bei einer Wohnfläche von 120 m² ergibt sich eine Mehrbelastung von 155,00 € bis 2026 auf 403,00 € jährlich. Bei Gasheizung ist die Belastung geringer. Bei 40 m² ergibt sich 2021 eine Mehrbelastung von 33,00 €, die bis 2026 auf 86,00 € steigt. Bei 80 m² eine Mehrbelastung ab 2021 in Höhe von 66,00 €, die dann bis 2026 auf 171,00 € steigt und bei 120 m² Wohnfläche beginnt die Mehrbelastung im Jahr 2021 mit 99,00 € und steigt bis 2026 auf 257,00 €. Bei diesen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte bei normalen Heizverbrauch. Parallel dazu hat die Regierung ein wirtschaftlich interessantes Förderprogramm bei Heizungsmodernisierung aufgelegt. Bruchsal, den 04.12.2020 Harry Mühl
  • Januar 2021: Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg auf Wachstumskurs
    Zum 01.01.2021 verzeichnete Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg 2170 Mitglieder, 85 mehr als vor einem Jahr. Diese Mitglieder sind Eigentümer von rund 9800 Wohnungen und Gewerbeeinheiten in Bruchsal und im nördlichen Landkreis Karlsruhe. Umsatz- und Einkommensverschlechterungen in folge der Corona-Krise gefährdeten den Bestand vieler Mietverhältnisse. Im Mittelpunkt der Arbeit stand 2020 daher die Informations- und Beratungstätigkeit der Mitglieder mit dem Ziel möglichst alle Mietverträge über Wohnraum, Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten aufrecht zu erhalten. Einmalig in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem Mieterverein Karlsruhe zum Thema Wohngeld. Fast alle Mietverträge könnten erhalten werden. Die Themen altersgerechtes Wohnen, sowie Co² Einsparung und energetische Sanierung traten vorübergehend in den Hintergrund. Neu hinzu kamen die Informationen zu der seit Dezember 2020 geltenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Installation von Ladeeinrichtungen für Elektroautos bei Mietverhältnissen und im Wohnungseigentum.
  • Februar 2020: Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg mit Rekord bei Mitgliederzuwachs
    Im Jahr 2019 traten 175 Mitglieder den Haus & Grund Eigentümerverein Bruchsal-Philippsburg bei. So viele wie noch nie binnen Jahresfrist. ​ Am 01.01.2020 war die Zahl von 2085 Mitgliedern erreicht. Im Januar kamen gleich nochmals 24 Mitglieder hinzu. Die aktuell 2108 Mitglieder verfügen über einen Immobilienbestand von rund 9500 Einheiten. Damit zählt Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg zu den 10 Großen unter den insgesamt 48 Haus & Grund Vereinen in Baden.
Kontakt
bottom of page