top of page
Haus-und-Grund-Presse.JPG
PRESSEMITTEILUNGEN
Haus & Grund Deutschland
  • Die Bundesregierung hat die geplante Änderung der Regelungen zur Fernwärmeversorgung nun doch nicht beschlossen und damit eine wichtige Chance vertan, die Verbraucherrechte im Fernwärme-Sektor zu stärken. „Das ist ein herber Rückschlag für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits jetzt mit hohen Preisen und intransparenten Abrechnungen kämpfen“, kritisiert der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. „Die rot-grüne Regierung knickt ganz offenkundig unter dem Druck der Versorgungsunternehmen ein.“

    Der Fernwärmemarkt ist ein Monopolmarkt: Verbraucher haben meist keine Alternative, wenn es um die Wahl ihres Wärmeversorgers geht. Ohne klare Regelungen können Anbieter ihre Preise nahezu unkontrolliert anheben und Bedingungen einseitig festlegen. Genau dies hätte die geplante Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme geändert und die Rechte der Verbraucher gestärkt. „Die Verbraucher dürfen nicht länger die Verlierer eines monopolisierten Marktes sein“, forderte Warnecke. Die neue Bundesregierung müsse zügig politische Verantwortung übernehmen, damit die Fernwärme zukünftig eine bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung sein wird. Die Kosten der Dekarbonisierung und des Ausbaus der Fernwärme dürften nicht allein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden.

    Bundesregierung knickt vor Versorgungsunternehmen ein

  • „Wer seine Therapien für den Mietwohnungsmarkt auf die Analyse von Angebotsmieten in Internetportalen stützt, scheitert mit Ansage.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke aktuelle Forderungen nach einer Verschärfung der Mietpreisbremse. Zuvor hatte das Bundesbauministerium Zahlen zur Entwicklung der Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Mietwohnungen in den 14 größten kreisfreien Großstädten von 2014 bis 2023 bekanntgegeben.

    Haus & Grund weist auf eine Analyse des Forschungsinstituts Empirica hin. Demnach liegen Angebotsmieten über dem tatsächlichen Mietniveau – insbesondere in Städten wie München (29 Prozent höher) und im Durchschnitt der zehn teuersten Städte (17 Prozent höher). Hinzu komme, dass in den Zahlen des Bauministeriums Erstvermietungsmieten enthalten seien, die von der Mietpreisbremse gar nicht erfasst würden.

    „Wenn Politiker und Lobbyisten nun eine Verschärfung fordern, zeugt dies von einer Ignoranz gegenüber Fakten”, so Warnecke. Die Ursache der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt sei das zu geringe Angebot und die hohen Baukosten. Hier hätten vor allem die Kommunen und die Länder in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben nicht gemacht. „Es gibt zu wenig Bauland und das, was neu gebaut wird, kann nicht günstig vermietet werden. Weitere Regulierungen der Neuvertrags- und der Bestandsmieten würden die Knappheiten weiter verschärfen“, warnte der Verbandspräsident.

    Mietpreisbremse ist gescheitert

  • Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät investitionswilligen Eigentümern, jetzt zügig Förderanträge zu stellen. Angesichts der aktuellen politischen Unsicherheiten bestehe das Risiko, dass der Haushaltsetat für das Jahr 2025 nicht rechtzeitig beschlossen werde. „Die Fördertöpfe für Heizungsförderung und energetische Modernisierungsmaßnahmen sind begrenzt. Während einer vorläufigen Haushaltsführung können keine neuen Mittel bewilligt werden, was zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Förderung führen könnte. Wer plant, Förderprogramme beispielsweise der KfW-Bank oder des BAFA zur Finanzierung einer neuen Heizung oder für die energetische Modernisierung in Anspruch zu nehmen, sollte jetzt aktiv werden“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke.

    Der Verband weist darauf hin, dass eine frühzeitige Antragstellung die Chancen erhöht, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Bereits bewilligte Mittel würden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt. Verzögerungen oder Pausen in der Bearbeitung neuer Anträge könnten jedoch auftreten. In der vorläufigen Haushaltsführung würden nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden seien. Neue Fördermaßnahmen oder zusätzliche Mittel für bestehende Programme könnten in dieser Phase nicht bewilligt werden.

    Frühzeitiger Antrag erhöht Chancen

  • Im Rahmen einer Pressekonferenz fordern Haus & Grund Deutschland und der Deutsche Mieterbund von Regierung und Fraktionen, noch vor der Bundestagswahl 2025 endlich Maßnahmen einzuleiten, die zu mehr Neubau führen, um so auch sozialpolitisch ein wichtiges Signal zu senden: „Die Ampel-Regierung ist mit ihrem Vorhaben, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, gescheitert. Auch gegen die immer weiter sinkende Eigentumsquote hat die Ampel keine wirkungsvollen Gegenmaßnahmen entwickelt“, stellte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke fest.

    Haus & Grund Deutschland und der Deutsche Mieterbund vertreten zusammen mehr als 4 Millionen Mitglieder. „Notwendig sind jetzt schnelle und umfassende Lösungen, mit denen der Neubau und bei der Wohneigentumsbildung insgesamt angekurbelt werden kann. Dazu zählen vor allem Entlastungen bei Steuern sowie Abgaben und bei der überbordenden Regulierung wie auch mehr Bauland auszuweisen“, fordert Warnecke.

    Im Rahmen der Pressekonferenz wurde auch ein gemeinsames Genossenschaftsprojekt der Vereine Haus & Grund Bonn-Bad Godesberg und dem Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr vorgestellt. Die Genossenschaft Zusammenstehen eG realisiert in Bonn im Projekt „Wohnen unter der Godesburg“ den Bau von 55 barrierearmen und preisgebundenen Wohnungen, die für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zugänglich sind sowie den Neubau eines vierzügigen Kindergartens. „Durch diesen Neubau will die Genossenschaft nicht nur den akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum lindern, sondern auch den sozialen Zusammenhalt in der Region stärken. Zusammen mit unseren starken sozialen Partnern vor Ort von Caritas und Diakonie haben wir in Bonn ein Wohnungsbauprojekt umgesetzt, das bundesweiten Vorbildcharakter besitzt“, sagt Bernhard von Grünberg, Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft Zusammenstehen eG und Ehrenvorsitzender des Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr.

    Die Forderungen für einen „Kurswechsel für eine zukunftsfähige Wohnungspolitik“ finden Sie hier.

    Das Pressehandout zur Vorstellung der Zusammenstehen eG finden sie hier.

    Maßnahmen für mehr Neubau und Eigentumsbildung notwendig

  • Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland appellierte vor der morgigen Bundesratssitzung an die Länder, sanierungswilligen Gebäudeeigentümern keine weiteren Hürden in den Weg zu stellen. „Der Schutz von Handwerkern vor Asbest ist ein wichtiges Ziel, das Haus & Grund uneingeschränkt unterstützt. Deshalb sollten die Länder der von der Bundesregierung vorgelegten Änderung der Gefahrstoffverordnung zustimmen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die von einigen Bundesratsausschüssen vorgeschlagenen Änderungen würden jedoch das Sanieren von Gebäuden unverhältnismäßig erschweren. „Das können wir uns mit Blick auf die Energiewende im Gebäudebestand nicht leisten“, unterstrich Warnecke.

    Die von der Bundesregierung geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Hauseigentümer beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses informieren müssen. Anhand dieser Angabe können die Handwerker aufgrund ihrer Expertise abschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe verwendet worden sein könnten, von denen eine Gefahr durch Asbest ausgeht. Einige Bundesratsausschüsse schlagen nun allerdings eine Erkundungspflicht für Eigentümer vor – sie müssten also vor Baubeginn herausfinden, ob von Bauteilen, an denen gearbeitet werden soll, tatsächlich Gefahren durch Asbest ausgehen. „Diese Erkundung können nur Fachleute durchführen, die rar und teuer sind. Die Erkundungspflicht würde notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen folglich weiter verteuern und verzögern. Das kann kein politisch Verantwortlicher wollen“, sagte Warnecke.

    Appell an Länder, Gebäudesanierungen nicht weiter zu erschweren

  • „Nachdem die Ampel-Koalition mit ihrem Ziel, 400.000 Wohnungen pro Jahr zu errichten, krachend gescheitert ist, setzt sie weiter auf die kontraproduktive Mietpreisbremse, die die Lage nochmal verschärfen wird.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Warnecke verwies auf wissenschaftliche Studien unter anderem des IW Köln, wonach die übermäßige Mietenregulierung einen deutlichen Rückgang des Mietwohnungsangebotes zur Folge hat.

    „Aus der selbst ernannten Fortschrittskoalition ist eine Koalition des Rückschritts geworden“, stellte der Verbandschef fest. Mit der Verlängerung um drei Jahre setze die Ampel-Regierung ein Zeichen gegen Investitionen in den Wohnungsneubau und gegen die Modernisierung des Wohnungsbestands. Die ohnehin bereits wirtschaftlich sehr schlechte Lage in der Bau- und Immobilienwirtschaft werde sich weiter verschlechtern.

    Haus & Grund: Die Ampel-Regierung ist eine Koalition des Rückschritts

  • „Die Kosten für Schornsteinfeger sind zu hoch.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts, die durchschnittlichen Gebühren für Arbeiten der Schornsteinfeger um 17 Prozent zu erhöhen. „Je weniger Gas und Öl wir in unseren Häusern verfeuern, umso weniger Arbeit fällt bei den Schornsteinfegern an und umso weniger müssten die Bürgerinnen und Bürger bezahlen. Das Gegenteil ist aber der Fall“, konstatierte Warnecke.

    Durch immer mehr neue hoheitliche Aufgaben und Gebührenerhöhungen stiegen die Kosten immer weiter. Zum Ausgleich der Mehrkosten würden jedoch keine entlastenden Regelungen getroffen. Dabei gebe es zahlreiche Möglichkeiten. So schlägt Warnecke beispielsweise vor, die Fristen für Feuerstättenschauen von derzeit durchschnittlich alle 3,5 Jahre auf 5 Jahre zu verlängern. Damit würden Eigentümer und Mieter endlich entlastet.

    Haus & Grund fordert Entlastung bei den Wohnkosten

  • Die jähr­li­che Grund­steu­er­last für Ei­gen­tü­mer und Mie­ter ei­nes ty­pi­schen Ein­fa­mi­li­en­hau­ses ist je nach Stadt sehr un­ter­schied­lich: Wäh­rend in Re­gens­burg 335 Euro fäl­lig wer­den, sind es für ein ver­gleich­ba­res Haus in Wit­ten 771 Euro. Das ist ein zen­tra­les Er­geb­nis des dies­jäh­ri­gen Grund­steu­er­ran­kings des Ei­gen­tü­mer­ver­ban­ds Haus & Grund Deutsch­land in Zu­sam­men­ar­beit mit dem In­sti­tut der deut­schen Wirt­schaft Köln.

    „Uns be­un­ru­higt vor al­lem die Ent­wick­lung der kom­mu­na­len He­be­sät­ze, die letzt­lich über die Be­las­tung ent­schei­den“, kom­men­tier­te Haus & Grund-Prä­si­dent Kai War­ne­cke bei der Vor­stel­lung der Er­geb­nis­se heu­te in Ber­lin. In 26 der 100 un­ter­such­ten Städ­te sind die He­be­sät­ze seit der letz­ten Un­ter­su­chung im Jahr 2021 er­höht wor­den. Nur Duis­burg nahm als ein­zi­ge Stadt eine Sen­kung vor. Der durch­schnitt­li­che He­be­satz in den 100 größ­ten Städ­ten liegt nun bei
    589 Pro­zent, ein Plus von 25 Pro­zent­punk­ten im Ver­gleich zu 2021.

    „Es kann nicht sein, dass Po­li­ti­ker land­auf, land­ab stei­gen­de Wohn­kos­ten be­kla­gen und dann die Grund­steu­er­schrau­be im­mer fes­ter an­zie­hen. Die ak­tu­ell in al­len Bun­des­län­dern lau­fen­de Um­stel­lung der Grund­steu­er auf ein neu­es Be­rech­nungs­ver­fah­ren darf nicht dazu ge­nutzt wer­den, die kom­mu­na­len Kas­sen zu fül­len“, mahn­te der Ver­bands­chef. Haus & Grund wer­de in den Kom­mu­nen ganz ge­nau hin­schau­en und die Be­las­tun­gen vor so­wie nach der Re­form ver­glei­chen.

    Die fünf güns­tigs­ten und die fünf teu­ers­ten Städ­te:

     

    Platz 1 Re­gens­burg
    Platz 2 Ko­blenz
    Platz 3 Er­lan­gen
    Platz 4 Ulm
    Platz 5 Düs­sel­dorf und Ra­tin­gen

    Platz 96 Duis­burg
    Platz 97 Darm­stadt
    Platz 98 Mül­heim an der Ruhr
    Platz 99 Of­fen­bach am Main
    Platz 100 Wit­ten

    Ver­gleich der Grund­steu­er­last in den 100 größ­ten Städ­ten Deutsch­lands

  • „Aktiver Lärmschutz beim Lärmverursacher muss stets Vorrang vor passiven Schutzmaßnahmen haben. Dann ist die weitere Innenentwicklung von Städten bei einer hohen Lebensqualität für die Anwohner möglich.“ Das betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich eines Expertengesprächs des Bundestagsbauausschusses heute in Berlin. Positiv bewertet der Verband, dass die von der Bundesregierung geplante Regelung die Bedeutung von Freiflächen tagsüber für gesunde Wohnverhältnisse – insbesondere für Kinder – anerkennt und schützt. 

    Hintergrund ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Lärmschutzvorschriften für spezielle Gebiete. Danach soll es eine befristete Sonderregelung mit höheren zulässigen nächtlichen Lärmwerten für urbane Kern- und Mischgebiete sowie für Wohngebiete geben, die an gewerblich oder industriell genutzte Flächen angrenzen. Aus Sicht von Haus & Grund sind die geplanten höheren Lärmwerte nur dann akzeptabel, wenn neue Wohngebäude in der Nähe bereits lärmbelasteter Lagen entstehen sollen.

    Höhere Lärmwerte sollten nur in Ausnahmen möglich sein

  • Haus & Grund Deutschland, die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) und ihre Partner appellieren an die Bundesregierung, die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans in zielführende Maßnahmen zu überführen.

    Heute, am Tag der wohnungslosen Menschen, nutzen die BAG W und ihre Partnerorganisationen den Anlass, um bei einem parlamentarischen Frühstück im Bundestag über Wege zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu diskutieren.

    Zum parlamentarischen Frühstück laden die Bundestagsabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) und Brian Nickholz (SPD) ein, die die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der BAG W ausrichten, um die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen auch vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung zu besprechen.

    Unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ verweisen die BAG W sowie ihre Partnerorganisationen auf die dringende Notwendigkeit, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 tatsächlich zu überwinden.

    Die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans sind durch die Bundesregierung in konkrete zielführende Maßnahmen zu überführen, die mit klarem Zeithorizont und messbaren Ergebnissen einhergehen müssen. Dazu werden ausreichende finanzielle Ressourcen sowie die verbindliche ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene benötigt. Es braucht ein zielgerichtetes Handeln – umgehend und nachhaltig, um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen. Dabei unterstützen die Wohnungsnotfallhilfe und die Wohnungswirtschaft sowie die Hilfesysteme im Bereich Gesundheit, Sucht, Frauengewaltschutz, Straffälligenhilfe, Mieterverbände und weitere die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans.

     

    Die Beteiligten fordern unter anderem:

     

    Präventive Maßnahmen
    Es braucht eine bundesweite Ausweitung von Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Das kann u. a. durch ein Förderprogramm zur Einrichtung von Zentralen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege erreicht werden. Denn: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe!

    Verbesserung der gesundheitlichen Situation
    Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind, benötigen einen regelhaften Zugang zum Gesundheitssystem.

    Menschenwürdige Mindeststandards in Gemeinschaftsunterkünften
    Wenn nicht unmittelbar eine eigene Wohnung zur Verfügung steht, brauchen wir Notunterkünfte, die menschenwürdige Bedingungen garantieren, d. h.: Schutz der Privatsphäre und Selbstbestimmung durch abgeschlossene Wohneinheiten, niedrigschwellige Beratung und Begleitung sowie wirksamen Gewaltschutz.

    Wohnung ist Schutzraum
    Der Verlust der Wohnung bedeutet den Ausschluss aus allen Lebensbereichen. Wohnungslose Menschen sind besonders gefährdet, Gewalt und Diskriminierung zu erfahren. Ein sicherer, bezahlbarer Wohnraum bietet den besten Schutz.

    Tag der wohnungslosen Menschen
    Der Tag der wohnungslosen Menschen findet in diesem Jahr unter dem Motto „WOHNUNG_LOS: Gemeinsam mehr erreichen“ statt. Er soll in diesem Jahr die grundlegende Bedeutung von Bündnissen, Netzwerken und Kooperationen innerhalb und außerhalb der Wohnungsnotfallhilfe hervorheben. Bundesweit wurde dazu aufgerufen, sich zu vernetzen, bestehende Bündnisse zu aktivieren und am heutigen Tag gemeinsam sichtbar zu werden.

    Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub!

  • Die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement hat den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bei ihrer Preisverleihung am gestrigen Abend in Wuppertal als „Verband des Jahres 2024“ in der Kategorie „Positionierung und Interessenwahrnehmung“ ausgezeichnet.

    Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland: „Wir freuen uns außerordentlich über die Auszeichnung als Verband des Jahres. Sie ist eine besondere Wertschätzung der Arbeit unserer gesamten Organisation. Bei der Entstehung des Heizungsgesetzes hat sich Haus & Grund in erheblichem Maße für die Rechte seiner Mitglieder mit einer politischen Kampagne engagiert und schließlich die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst. Das Heizungsgesetz hat seinen Schrecken für Immobilieneigentümer weitgehend verloren und ist damit deutlich planbarer, finanzierbarer sowie letztendlich praxistauglicher geworden.“

    Peter Hahn, Präsident Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement: „Haus & Grund Deutschland hat rund um das Heizungsgesetz eine aufsehenerregende Kampagne initiiert. Der Verband hat aus dem Stand auf eine drastische Fehlentwicklung in der Gesetzgebung eingewirkt und war damit sehr erfolgreich. Haus & Grund Deutschland hat damit verdeutlicht, welchen Stellenwert Verbände in Deutschland haben, damit eine bessere Politik auf den Weg gebracht wird.“

    Hintergrund: Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand stieß die Bundesregierung Anfang 2023 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes als eines ihrer maßgeblichen Vorhaben an. Haus & Grund als größter und führender Interessenverband von Immobilieneigentümern in Deutschland erreichte mit einer politischen Kampagne, dass das Gesetzesvorhaben maßgeblich verändert wurde. Die vom Verband initiierte öffentliche Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz wurde zu einem übergeordneten Gesellschaftsdiskurs über das gegenwärtige politische Handeln in Deutschland sowie die Sorgen um Wohlstand und Sicherheit der Bevölkerung.

    Auszeichnung in der Kategorie "Positionierung und Interessenvertretung"

PRESSEMITTEILUNGEN
Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg
  • Infolge des Klimawandels führen seit nunmehr 12 Monaten regional niedergehender Starkregen zu Hochwasser und Überschwemmungen. Die Schäden an den Immobilien gehen zwischenzeitlich in die Millionen. Nur wer eine Elementarschadensversicherung hat, kann als Hauseigentümer etwas ruhiger schlafen.

     

    Die Sachversicherer haben die Bundesrepublik in vier Risikozonen eingeteilt. Genannt:

     

    Zürs 1 bis Zürs 4 wobei Zürs 1 für die geringste Risikozone steht. Diese Risikozonen sind nicht in Stein gemeiselt, sondern werden aufgrund der Häufung von Schadensereignissen fortgeschrieben. Die Risikozonen sind daher nicht automatisch identisch mit den vom Landesgesetzgeber ausgewiesenen Hochwassergebieten.

     

    In Ba.-Wü. sind über 90 % der Immobilien gegen Elementarschäden versichert. Dies ist eine positive Spätfolge der Altverträge aus der bis Anfang der 90-iger Jahre bestehenden Pflichtversicherung.

     

    Unabhängig davon sollten bestehende Verträge dahingehend überprüft werden, ob Elementarschäden versichert sind.

     

    Die Versicherungsprämien sind nach den Risikobereichen gestaffelt und nicht ganz billig. Je nach Anbieter kann man die Versicherungsprämie durch eine der nachstehenden Maßnahmen etwas reduzieren:

     

    • Vereinbarung einer Selbstbeteiligung

    • Herausnahme bestimmter Ausstattungsgegenstände von der Versicherungspflicht

    • Nachweis bestehender baulicher Absicherungen (siehe Maßnahmenkatalog im Haus & Grund Infomercial in diesem Willi)

     

    Bei bestehender Vermietung und entsprechender Vereinbarung bei den Betriebskosten sind die Versicherungsprämien für die Gebäude- und Elementarschadensversicherung anteilig auf die Mieter umlegbar.

     

    Apropos Mieter:

     

    Wer eine Wohnung im Souterrain oder im Erdgeschoss eines im Risikogebiet stehenden Hauses anmietet, sollte unbedingt eine Hausratversicherung abschließen, die auch das Überschwemmungsrisiko umfasst. Bei im Souterrain oder Erdgeschoss gelegenen Büroräumen ist eine Inventarversicherung für den Fall des Falles dringend zu empfehlen.

     

     

    Haus & Grund Bruchsal – Philippsburg

  • Schutz bieten folgende Maßnahmen: 

    • Mechanische Rückstauklappe (bei normalem Abwasser)

    • Elektrische Rückstauklappe (bei Fäkalien)

    • Hebeanlage

    • Wasserdruckfeste Kellerfenster

    • Wasserdruckfeste Türen

    • Weiße Wanne bei Neubau (Grundwasserhochstand)

    • Schwarze Wanne bei Grundwasserhochstand

    • Aufschwemmschutz für Öltanks im Keller

    • Verlegung von Sicherungskästen und Stromverteilern aus Kellern in höher gelegene Räume

    • Verlegung von Stromkabeln, Steckern und Schaltern im oberen Wandbereich der Kellerräume

    • Fließen der Kellerböden und Wände (geringerer Schaden, bessere Reinigungsmöglichkeiten)

    • Bereithalten von Sandsäcken

    • Bereithalten wasserfester Spanholzplatten

    • Bereithalten von Dammbalkensystemen aus Alu oder Stahl

    • Ummauern der Kellerlichtschächte über Geländeoberfläche hinaus

    • Flächenentsiegelung und besseren Ablauf zu erreichen

    • Regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Dachrinnen, Fallrohre, Rückstauventile, Gullis und Birco

    Die Bundesregierung stellt zwischenzeitlich in 9. Auflage die Hochwasserschutzfibel als E-Paper oder Print zur Verfügung:

    bmwsb.bund.de oder Publikation der Bundesregierung, Postfach 481090, 18192 Rostock

     

    Bruchsal, den 09.07.2024

    Harry Mühl

    Der Klimawandel führt zunehmend zu Starkregen, Überschwemmungen und steigendem Grundwasserstand, was zu Schäden in Millionenhöhe an Immobilien führt.

bottom of page