

PRESSEMITTEILUNGEN
Haus & Grund Deutschland
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte heute die Regierungskoalition auf, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Verbandspräsident Kai Warnecke sagte: „Die Zeit drängt, schließlich müssten Eigentümer in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bei Nicht-Einlösung dieses Koalitionsversprechens bereits ab Juli eine neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betreiben.“ Das sei für viele möglich, für viele andere aufgrund technischer und finanzieller Hürden jedoch nicht.
Warnecke betonte, dass die Energiewende nur funktionieren könne, wenn die Koalition nun zügig ein Gebäudemodernisierungsgesetz vorlege, dessen Vorgaben von jedem Eigentümer ohne teure Zwischenlösungen erfüllt werden können: „Es muss beispielsweise möglich sein, weiterhin eine bezahlbare Brennwertheizung einbauen zu können, solange das Haus weder vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt noch an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann.“
Der Verband erinnerte zudem daran, dass mit dem Heizungsgesetz mietrechtliche Änderungen vorgenommen wurden, die den Einsatz klimaneutraler Heizungen in vermieteten Gebäuden erschweren. „Eine auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzte Mieterhöhung für den Einbau einer klimaneutralen Heizung war 2023 schon unrealistisch und ist es heute umso mehr. Diese Kappungsgrenze muss konsequenterweise ebenfalls abgeschafft werden“, forderte Warnecke.
Energiewende muss technologieoffen, flexibel und einfach sein
Haus & Grund Deutschland begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Untervermietungen (VIII ZR 228/23). Vermieter dürfen ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn Mieter eine Wohnung ohne Erlaubnis und gewinnbringend untervermieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Untermiete die Grenze der Mietpreisbremse überschreitet.
„Untervermietung ist kein Geschäftsmodell. Das ist auch eine Frage der Fairness. Private Vermieter haben Pflichten, tragen Verantwortung und Kosten – sie dürfen nicht zusehen müssen, wie Dritte das Mietverhältnis betrügerisch missbrauchen“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Im zugrunde liegenden Streitfall zahlte der Hauptmieter für eine Berliner Zweizimmerwohnung eine Nettokaltmiete von 460 Euro. Während einer Abwesenheit verlangte er von Untermietern 962 Euro nettokalt – also mehr als das Doppelte. Das Landgericht Berlin bewertete den Zuschlag als unverhältnismäßig. Zudem wären nach den Regeln der Mietpreisbremse im konkreten Gebiet höchstens 748 Euro zulässig gewesen.
Untervermietung darf kein Geschäftsmodell sein
Haus & Grund Deutschland lehnt das SPD-Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer entschieden ab. Der angekündigte Lebensfreibetrag von einer Million Euro soll laut SPD in den allermeisten Fällen die Vererbung von Wohnhaus oder Grundstück steuerfrei machen. „Diese Behauptung geht an der Realität vieler Immobilienmärkte vorbei – und sie blendet eine ganze Erbengruppe komplett aus: Erben vermieteter Mehrfamilienhäuser“, kritisiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Ein Freibetrag von einer Million Euro möge auf dem Papier großzügig wirken. In zahlreichen Städten sei es das nicht. Wer dann Erbschaftsteuer zahlen müsse, sei nicht reich, sondern häufig ein Normalverdiener, der das Elternhaus weiter bewohnen oder in der Familie halten wolle. Aus Sicht von Haus & Grund ist besonders problematisch, dass die SPD weiter auf starre Freibeträge setzt, ohne einen Mechanismus, der Freibeträge dauerhaft an steigende Immobilienwerte anpasst.
Der Eigentümerverband kritisiert zudem, dass in dem SPD-Konzept vermietete Mehrfamilienhäuser faktisch nicht vorkommen, sondern als Leitbild nur das selbstbewohnte Familienheim. Genau hier liege jedoch eines der größten Risiken für Eigentümer und Mieter:
Wer ein Mehrfamilienhaus erbt, hat das Vermögen in der Substanz gebunden – nicht als frei verfügbares Konto-Guthaben. Unter dem SPD-Vorschlag bleiben in der Praxis oft nur zwei schlechte Optionen:
-
Verkauf, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen – im Zweifel an kapitalkräftige, häufig auch ausländische Investoren, weil private Käufer das Objekt und die Steuerlast kaum stemmen können.
-
Mieterhöhungen, um die Steuerbelastung zu finanzieren – das wäre einerseits sozialpolitisch fatal, andererseits in vielen Regionen rechtlich und marktbedingt gar nicht in dem Umfang möglich.
Warnecke: „Damit würde die SPD ausgerechnet das befeuern, was sie vorgibt, verhindern zu wollen: mehr Marktdruck auf Mieten und mehr Verdrängung privater Eigentümer zugunsten großer Player.“
Vermietete Mehrfamilienhäuser komplett ausgeblendet
-