PRESSEMITTEILUNGEN
Haus & Grund Deutschland
Die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement hat den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bei ihrer Preisverleihung am gestrigen Abend in Wuppertal als „Verband des Jahres 2024“ in der Kategorie „Positionierung und Interessenwahrnehmung“ ausgezeichnet.
Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland: „Wir freuen uns außerordentlich über die Auszeichnung als Verband des Jahres. Sie ist eine besondere Wertschätzung der Arbeit unserer gesamten Organisation. Bei der Entstehung des Heizungsgesetzes hat sich Haus & Grund in erheblichem Maße für die Rechte seiner Mitglieder mit einer politischen Kampagne engagiert und schließlich die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst. Das Heizungsgesetz hat seinen Schrecken für Immobilieneigentümer weitgehend verloren und ist damit deutlich planbarer, finanzierbarer sowie letztendlich praxistauglicher geworden.“
Peter Hahn, Präsident Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement: „Haus & Grund Deutschland hat rund um das Heizungsgesetz eine aufsehenerregende Kampagne initiiert. Der Verband hat aus dem Stand auf eine drastische Fehlentwicklung in der Gesetzgebung eingewirkt und war damit sehr erfolgreich. Haus & Grund Deutschland hat damit verdeutlicht, welchen Stellenwert Verbände in Deutschland haben, damit eine bessere Politik auf den Weg gebracht wird.“
Hintergrund: Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand stieß die Bundesregierung Anfang 2023 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes als eines ihrer maßgeblichen Vorhaben an. Haus & Grund als größter und führender Interessenverband von Immobilieneigentümern in Deutschland erreichte mit einer politischen Kampagne, dass das Gesetzesvorhaben maßgeblich verändert wurde. Die vom Verband initiierte öffentliche Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz wurde zu einem übergeordneten Gesellschaftsdiskurs über das gegenwärtige politische Handeln in Deutschland sowie die Sorgen um Wohlstand und Sicherheit der Bevölkerung.
Auszeichnung in der Kategorie "Positionierung und Interessenvertretung"
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung Handwerker vor den Gefahren, die von dem Baustoff Asbest ausgehen, besser schützen möchte. „Die geplanten Informationspflichten für Eigentümer sind maßvoll und weit weniger aufwändig als ursprünglich geplant. Dennoch bleibt für die Eigentümer eine hohe Kostenbelastung, wenn in einem älteren Gebäude asbesthaltige Stoffe fachgerecht entsorgt werden müssen. Deshalb muss ein von der Baustoffindustrie finanzierter Fonds aufgelegt werden, aus dem betroffene Eigentümer unterstützt werden können“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Kabinettsbeschluss.
Die Änderung der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Hauseigentümer beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses schriftlich oder elektronisch informieren müssen. Bei Arbeiten an Häusern mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 muss das Datum des Baubeginns angegeben werden, sofern dieses bekannt ist. Ansonsten ist das Baujahr ausreichend. Da das Verbauen asbesthaltiger Stoffe seit 31. Oktober 1993 verboten wurde, können Handwerker mit diesen Informationen das Risiko besser einschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen vornehmen.
Entschädigungsfonds für Eigentümer muss folgen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert.“
Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen.
Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 % oder mehr übersteigt, sollten laut Haus & Grund beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen
Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (BGH, V ZR 139/23).
„Diese Entscheidung war im Grunde nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 nicht anders zu erwarten“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dieses Urteil zeige einmal mehr, dass Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorbereitet und so diskutiert werden sollten, dass sie von allen Eigentümern akzeptiert werden. So könnten viele Klagen vermieden werden.
Seit der WEG-Reform richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Da die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaften gehören, müssen diese auch von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden. Die Gemeinschaft kann aber auch eine andere Kostenverteilung beschließen.
Haus & Grund rät zu sorgfältig vorbereiteten Beschlüssen
Mit Unterstützung der beiden Verbände Haus & Grund Deutschland und Bund der Steuerzahler Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.
Wie in fast allen Bundesländern ist es auch den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hatte der Bundesfinanzhof in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt.
„Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht“, macht Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke deutlich. BdSt-Präsident Reiner Holznagel führt dazu aus: „Entweder sind die angesetzten Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem betroffen!“ Nach dem ersten positiven Signal des Bundesfinanzhofs sind beide Verbände weiterhin optimistisch, dass auch das Bundesverfassungsgericht unsere Kritikpunkte im Sinne der Eigentümer aufnehmen wird. Warnecke und Holznagel betonen: Die Grundsteuer ist schon jetzt die Volkssteuer Nummer 1. Wohnen darf nicht noch teurer werden, sondern muss für alle bezahlbar sein.
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklage in Sachsen
Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung. Darüber informierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 184/23). Der BGH habe gerade privaten Vermietern für diese Regulierung nunmehr eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt.
Haus & Grund rät, bei der Wohnungsabnahme alle sichtbaren Schäden zu dokumentieren. Nachdem Kostenvoranschläge für die Beseitigung der Schäden eingeholt wurden, sollte zügig über die Kaution abgerechnet werden. Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen müsse der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um diese nachholen zu können. Auch für die Abrechnung der Nebenkosten, die regelmäßig erst im Jahr nach dem Auszug erfolgt, könne der Vermieter einen angemessenen Anteil der Kaution zurückbehalten.
Der Fall: Eine Mieterin klagte gegen ihren ehemaligen Vermieter auf Herausgabe der von ihr geleisteten Barkaution. Der Vermieter hatte diese wegen zwischen den Parteien in Streit stehenden Mängeln an der Wohnung einbehalten. Die Abrechnung über die Kaution, mit der er seine Forderungen aufrechnete, erfolgte aber erst nach mehr als sechs Monaten nach Rückerhalt der Wohnung.
Vermieter sollten Schäden zügig abrechnen
Mit Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher Solarpaneele an den Balkonen ihrer Wohnungen installieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Viele Bewohner von Wohnungen wollen Solarstrom für den eigenen Verbrauch produzieren. Deshalb ist es eine gute Entscheidung des Bundestages, den Weg dorthin einfacher zu gestalten“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Abstimmung.
Er warnte jedoch gleichzeitig vor übertriebenen Erwartungen an Balkonkraftwerke. „Die Qualität der am Markt erhältlichen Geräte variiert sehr stark. Verbraucher sollten sich vorher eingehend informieren, um am Ende nicht draufzuzahlen“, rät Warnecke. Er gab zudem zu bedenken, dass Balkonkraftwerke aktuell keinen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz leisten.
Haus & Grund warnt vor übertriebenen Erwartungen
„Endlich ist ein Ende der Mietpreisbremse in Sicht. Das ist gut für den Wohnungsmarkt und vor allem für die Wohnungssuchenden.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zur Verlängerung der Mietpreisbremse.
Haus & Grund bezeichnete es als Fortschritt, dass die Mietpreisbremse aus verfassungsrechtlichen Gründen nur bis Ende 2028 verlängert werden soll. Richtigerweise müsse sie jedoch bereits Ende 2025 auslaufen. Der Verband begrüßte, dass die Länder, die die Gebiete festlegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, bessere Begründungen vorlegen müssen. „Das ist zwingend notwendig, denn die Mietpreisbremse stellt einen enteignenden Eingriff für die Vermieter dar“, erläuterte Warnecke.
Die Länder müssen nach Warneckes Ansicht viel stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Beseitigung von regionalen Wohnungsknappheiten geht. Die Mietpreisbremse habe es den Ländern in den vergangenen neun Jahren viel zu einfach gemacht, sich ihrer Verantwortung für zusätzlichen Wohnraum zu entziehen.
Länder müssen Ausweisung von angespannten Märkten besser begründen
„Die Kosten des Wohnens haben für viele Menschen die Grenze des Tragbaren erreicht. Deshalb darf es keine Pflichtversicherung für Elementarschäden geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Treffens von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Länderchefs in Berlin.
Mit Blick auf die jüngsten Hochwasserereignisse in Bayern und Baden-Württemberg kritisierte er die Forderung der Länder nach einer Pflichtversicherung. „Es muss doch erste Aufgabe der Politik sein, solche Schadensfälle zu verhindern. Prävention ist das Gebot der Stunde. Mit einer Pflichtversicherung würde sich der Staat viel zu einfach aus der Verantwortung stehlen können“, erläuterte Warnecke.
Er ergänzte, dass eine Pflicht zum Angebot einer Elementarschadenzusatzversicherung durch die Versicherer an alle Eigentümer eine Möglichkeit wäre, die Verbreitung dieser Versicherungen zu steigern. „Aufgrund zunehmender Wetterextreme wird eine Versicherung gegen Elementarschäden für immer mehr Eigentümer sinnvoll. Darüber muss mehr aufgeklärt werden. Aber jeder muss selbst entscheiden können“, forderte Warnecke. Er rechne zudem nicht damit, dass die Kosten für eine Versicherung für jeden sinken würden, wenn alle eine abschlössen. Das sei ein Irrglaube, weil der Markt der Rückversicherer ein globaler sei und der deutsche Markt viel zu wenig Gewicht habe.
Wohnkosten dürfen nicht weiter steigen
Das letzte Wort in den anhängigen Klagen vor den Finanzgerichten wird das Bundesverfassungsgericht haben. Auch wenn der Bundesfinanzhof (BFH, II B 78/23) mit seiner heutigen Entscheidung die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen hat, hat er doch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit getroffen. Somit bleiben für uns verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. So kommentierten Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel den heutigen BFH-Beschluss.
Die erheblichen Zweifel an der neuen Grundsteuer bleiben für beide Verbände existent: Sowohl die Bodenpreise als auch die Mietpreise, die Grundlage der Besteuerung sein sollen, seien vielerorts fernab jeder Realität und ihre Herleitung nicht nachvollziehbar, so die beiden Verbandspräsidenten. Für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler steht fest: Die Musterverfahren werden weiter betrieben – es wird eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe angestrebt.
Unser Praxishinweis: Nach derzeitigem Stand müssen alle, die einen Bewertungsbescheid erhalten haben, ab 2025 die neue Grundsteuer zahlen, auch wenn Einspruch eingelegt worden ist. Lediglich das Ehepaar, dessen Fall nun vom BFH entschieden wurde, muss aktuell keine neue Grundsteuer ab 2025 zahlen.
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Bundesverfassungsgericht soll entscheiden
Die Grundrechte Freiheit und Eigentum sind untrennbar miteinander verbunden. Dies unterstrich Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in seiner Rede beim diesjährigen Verbandstag in Lübeck. „Wenn von vielen Parteien für die bevorstehende Europawahl die Freiheit in den Mittelpunkt gerückt wird, dann stärkt das ebenso das Grundrecht auf Eigentum. Das sind gute Nachrichten für die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer und für die Demokratie. Es kann kein Eigentum ohne Freiheit und keine Freiheit ohne Eigentum geben“, sagte Warnecke.
Er hob den gesellschaftspolitischen Wert des Eigentums sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer hervor. Sie übernähmen Verantwortung für ihr Eigentum, als Vermieter für ihre Mieter und deren Zuhause sowie für ihre Nachbarschaft und Gemeinde. Er forderte die Politik auf, dieses Engagement durch Einbeziehung in politische Entscheidungen vor Ort und durch bürokratische sowie finanzielle Entlastungen zu fördern.
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel Günther, war Gast bei Haus & Grund. Warnecke lobte Günther dafür, dass Schleswig-Holstein als bisher einziges Bundesland die Mietpreisbremse abgeschafft habe. In einem kontroversen Gespräch mit Warnecke und Vizepräsident Blazek betonte der Ministerpräsident unter anderem, dass eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden notwendig sei. Aufgrund des Klimawandels würden sich Extremwetterereignisse zukünftig häufen würden. Hier könne nicht dauerhaft der Steuerzahler einspringen. Günther gratulierte zudem Verein Haus & Grund Lübeck zum 125-jährigen Bestehen.
138. Verbandstag von Haus & Grund in Lübeck
PRESSEMITTEILUNGEN
Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg
Infolge des Klimawandels führen seit nunmehr 12 Monaten regional niedergehender Starkregen zu Hochwasser und Überschwemmungen. Die Schäden an den Immobilien gehen zwischenzeitlich in die Millionen. Nur wer eine Elementarschadensversicherung hat, kann als Hauseigentümer etwas ruhiger schlafen.
Die Sachversicherer haben die Bundesrepublik in vier Risikozonen eingeteilt. Genannt:
Zürs 1 bis Zürs 4 wobei Zürs 1 für die geringste Risikozone steht. Diese Risikozonen sind nicht in Stein gemeiselt, sondern werden aufgrund der Häufung von Schadensereignissen fortgeschrieben. Die Risikozonen sind daher nicht automatisch identisch mit den vom Landesgesetzgeber ausgewiesenen Hochwassergebieten.
In Ba.-Wü. sind über 90 % der Immobilien gegen Elementarschäden versichert. Dies ist eine positive Spätfolge der Altverträge aus der bis Anfang der 90-iger Jahre bestehenden Pflichtversicherung.
Unabhängig davon sollten bestehende Verträge dahingehend überprüft werden, ob Elementarschäden versichert sind.
Die Versicherungsprämien sind nach den Risikobereichen gestaffelt und nicht ganz billig. Je nach Anbieter kann man die Versicherungsprämie durch eine der nachstehenden Maßnahmen etwas reduzieren:
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Vereinbarung einer Selbstbeteiligung
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Herausnahme bestimmter Ausstattungsgegenstände von der Versicherungspflicht
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Nachweis bestehender baulicher Absicherungen (siehe Maßnahmenkatalog im Haus & Grund Infomercial in diesem Willi)
Bei bestehender Vermietung und entsprechender Vereinbarung bei den Betriebskosten sind die Versicherungsprämien für die Gebäude- und Elementarschadensversicherung anteilig auf die Mieter umlegbar.
Apropos Mieter:
Wer eine Wohnung im Souterrain oder im Erdgeschoss eines im Risikogebiet stehenden Hauses anmietet, sollte unbedingt eine Hausratversicherung abschließen, die auch das Überschwemmungsrisiko umfasst. Bei im Souterrain oder Erdgeschoss gelegenen Büroräumen ist eine Inventarversicherung für den Fall des Falles dringend zu empfehlen.
Haus & Grund Bruchsal – Philippsburg
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Schutz bieten folgende Maßnahmen:
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Mechanische Rückstauklappe (bei normalem Abwasser)
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Elektrische Rückstauklappe (bei Fäkalien)
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Hebeanlage
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Wasserdruckfeste Kellerfenster
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Wasserdruckfeste Türen
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Weiße Wanne bei Neubau (Grundwasserhochstand)
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Schwarze Wanne bei Grundwasserhochstand
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Aufschwemmschutz für Öltanks im Keller
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Verlegung von Sicherungskästen und Stromverteilern aus Kellern in höher gelegene Räume
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Verlegung von Stromkabeln, Steckern und Schaltern im oberen Wandbereich der Kellerräume
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Fließen der Kellerböden und Wände (geringerer Schaden, bessere Reinigungsmöglichkeiten)
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Bereithalten von Sandsäcken
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Bereithalten wasserfester Spanholzplatten
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Bereithalten von Dammbalkensystemen aus Alu oder Stahl
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Ummauern der Kellerlichtschächte über Geländeoberfläche hinaus
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Flächenentsiegelung und besseren Ablauf zu erreichen
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Regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Dachrinnen, Fallrohre, Rückstauventile, Gullis und Birco
Die Bundesregierung stellt zwischenzeitlich in 9. Auflage die Hochwasserschutzfibel als E-Paper oder Print zur Verfügung:
bmwsb.bund.de oder Publikation der Bundesregierung, Postfach 481090, 18192 Rostock
Bruchsal, den 09.07.2024
Harry Mühl
Der Klimawandel führt zunehmend zu Starkregen, Überschwemmungen und steigendem Grundwasserstand, was zu Schäden in Millionenhöhe an Immobilien führt.
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