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Haus & Grund Bruchsal Philippsburg

FAKT  & TIPP  

05 Immobilienschenkung an Minderjährige

IMMOBILIENSCHENKUNG AN MINDERJÄHRIGE


  1. Antrag an das zuständige Amtsgericht – Familiengericht - (durch einen von Ihnen konsultierten Rechtsanwalt) zur Bestellung einer Ergänzungspflegschaft, wobei der Rechtsanwalt als Ergänzungspfleger vorgeschlagen wurde

  2. Nachweis elterlichen Sorgerechts

  3. Zustimmungserklärung der Mutter/des Vaters

  4. Aufforderung des Amtsgerichtes Bruchsal an das Jugendamt (Landratsamt Karlsruhe, Außenstelle Bruchsal, Jugendamt) zur Stellungnahme

  5. Vorladung der Eltern in das Jugendamt zum persönlichen Gespräch

  6. Übersendung des Beschlusses des zuständigen Amtsgerichts - Familiengerichts mit Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und Bestellung des Rechtsanwaltes als Ergänzungspfleger

  7. Unterzeichnung des Schenkungsvertrages im Notariat durch Ergänzungspfleger (Rechtsanwalt) und schenkenden Vater/schenkender Mutter, d. h. Ihre Person

  8. Eintragung des Sohnes/der Tochter als Eigentümer/Eigentümerin im Grundbuch

  9. Rückgabe der Bestellung zum Ergänzungspfleger durch den Rechtsanwalt an das Familiengericht


Die oben genannten Ausführungen gelten nur für die Schenkung einer Immobilie, welche vermietet oder verpachtet ist. Ebenso bei der Schenkung einer Eigentumswohnung.


Wird jedoch ein lastenfreies Grundstück, das weder vermietet oder verpachtet ist, an einen Minderjährigen verschenkt, so ist dies nach Auffassung des Bundesgerichtshofs für einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne des § 107 BGB. Daher muss eine Übertragung eines solchen Grundstücks durch ein Elternteil auf sein minderjähriges Kind auch nicht durch einen Ergänzungspfleger genehmigt werden.


Dieser Flyer dient zu Erstinformation. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Immo Center.


Ihr Haus & Grund Team

Stand Juli 2026

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